Institutionelle Dienste – Satzung der Gemeinde

Fassung 2024 - genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 32 vom 27.11.2024

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Veröffentlichungsdatum

28.11.2011

Beschreibung

Die Satzung der Gemeinde wird vom Gemeinderat mit Zweidrittel-Mehrheit genehmigt. Sie legt die Autonomie, Funktionen und Organisation der Gemeinde Mals fest und beschreibt die Rechte und Pflichten der Gemeindeverwaltung und der Bürger, einschließlich der Chancengleichheit und des Schutzes von Minderheiten. Sie enthält Bestimmungen zur Bürgerbeteiligung, internen Kontrollen und Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden.

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Veröffentlichungsdatum

28.11.2011

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Zuletzt aktualisiert: 21.10.2025, 11:20 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen