AFB Bildungs- und Energieforum: Neue Steuerabzüge und Landesförderungen für Sanierungsmaßnahmen 2025 – Ein Überblick

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Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Südtirol neue Regelungen für Steuerabzüge und Landesförderungen im Bereich der Gebäudesanierungen. Die wichtigsten Änderungen betreffen sowohl private Haushalte als auch Mehrfamiliengebäude und sollen einen Anreiz für Energiesparmaßnahmen sowie den Einsatz erneuerbarer Energiequellen schaffen.

Steuerabzüge für Sanierungsmaßnahmen – Was sich geändert hat

Die Steuerabzüge für Sanierungs-, Instandhaltungs- und Wiedergewinnungsarbeiten wurden 2025 teilweise angepasst. Besonders betroffen sind Immobilien, die nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden: Hier wurde der Steuerabzug deutlich gekürzt. 

Für Hauptwohnungen gibt es ebenfalls Änderungen, da künftig nur noch Eigentümer oder Inhaber von dinglichen Rechten (z. B. Wohnrecht, Fruchtgenussrecht) einen Steuerabzug von 50% bis zu einer Höchstgrenze von 96.000 Euro geltend machen können. In allen anderen Fällen sinkt der Abzug auf 36%. 

Für die Pflege von Gärten, Grünanlagen und Terrassen, sowie für den Einbau von Heizsystemen die mit fossilen Energieträgern (Heizöl oder Erdgas) betrieben werden, gibt es keinen Steuerabzug mehr. Unverändert bleibt hingegen der Steuerabzug für den Abbau architektonischer Barrieren (75 %) sowie jener für Möbel und Elektrogeräte. Letzterer wurde um ein weiteres Jahr verlängert und kann auch 2025 im Ausmaß von 50% bis zu einer Höchstgrenze von 5.000 Euro in Anspruch genommen werden.


Neue Förderungen für Energiesparmaßnahmen und erneuerbare Energiequellen

Seit 1. Jänner können Privatpersonen und Mehrfamilienhäuser wieder um die Landesförderung für für Energiesparmaßnahmen ansuchen. Die Förderung umfasst unter anderem:

  • Energetische Sanierung von Mehrfamilienhäusern: je nach Gebäudequalität (KlimHaus-Klasse) werden hier für die verschiedensten Sanierungsamaßnahmen Beiträge von bis zu bis zu 80 % der zulässigen Kosten vergeben.
    Gefördert werden Maßnahmen die verschiedensten Wärmedämmmaßnahmen, der Einbau von Lüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung und der Einbau von thermischen Solaranalagen zur Warmwasserbereitung und der Einbau von gemeinschaftlichen Photovoltaikanlagen.
  • Solaranlagen zur Warmwasserbereitung: hierfür werden als Einzelmaßnahme Beiträge von bis zu 40% der anerkannten Kosten vergeben.
  • Austausch von Heizsystemen: Der Austausch von über 15 Jahre alten Öl- oder Gasheizkesseln wird bei Anschluss an Fernwärme oder der Installation von Wärmepumpen oder Biomasseheizanlagen mit 40 % der Kosten gefördert.
  • Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen: Besonders vorteilhaft ist die Förderung von Wärmepumpen in Kombination mit Photovoltaikanlagen. Erforderlich ist nun lediglich der KlimaHaus Standard E für die Gebäudehülle (statt bisher C). Wärmepumpen werden auch dann gefördert, wenn bereits eine ausreichend große PV-Anlage vorhanden


Wer weitere Informationen zu den Steuerabzügen benötigt, kann sich an den kostenlosen Beratungsdienst der Bezirksgemeinschaft Vinschgau wenden. Die unabhängigen und produktneutralen Expert:innen des Bildungs- und Energieforums Bozen stehen mit ihrem Fachwissen beratend zur Seite. 

Die Beratungen können in vielseitiger Form, entweder anhand von online-meetings, telefonisch oder mittels E-Mail in Anspruch genommen werden. 

Anmelden geht ganz einfach: E-Mail an energieberatung.bz@gmail.com mit Betreff „Beratungsdienst + Name Gemeinde“.

Beratungsschwerpunkte

  • Förderungen und Steuerabzüge
  • Umwelt- und Klimaschutz
  • Energie- und Stromsparen 
  • Heizungssysteme
  • Wärmedämmungen
  • Fenster und Verschattungen
  • Photovoltaikanlagen
  • Warmwassersolaranlagen
  • energiesparendes Bauen und Sanieren

Das Beratungsteam Christine Romen, Michael Kaun und Heidi Rabensteiner vom Bildungs- und Energieforum, freuen sich schon auf zahlreiche und vielseitige Anfragen. 



Text: Christine Romen KlimaGemeinde-Beraterin und Bildungs- und Energieforum (AFB)

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20.03.2025